E S R E I C H T !
Wie Bayern seine Landschaft systematisch zerstört!
Die Karte "Bayern sieht ROT" soll aufrütteln! Sie soll zeigen, was auf uns zukommt! Sie soll motivieren uns gegen diese Pläne zu wehren,
wenn wir eine zerstörte Landschaft verhindern wollen. Das wäre der Preis für eine Technologie,
die keine Versorgungssicherheit bietet und uns von der Laune des Wetters abhängig macht.
Die Ankündigung der Zerstörung der bayerischen Landschaft ist mittlerweile schon 3 Jahre alt.
Ausgangspunkt war das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz, bei dem die Koalition aus SPD, Grünen und FDP die treibende Kraft war.
Im Jahr 2021 und 2022 [1] folgte der Umschwung in Bayern und die 10H-Regelung wurde sang- und klanglos entsorgt.
Mit dem Wegbereiter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) [3] hat der Ministerpräsident Markus Söder (CSU) [4] eine 180-Grad-Wende hinsichtlich
Natur- und Landschaftsschutz hingelegt.
Unglaublich und befremdlich erscheint die Forderung des Naturschutzverein BUND e.V. sogar 10.000 Windenergieanlagen [2] in Bayern zu errichten!
Dass die bayerische Landesregierung "nur" 1.000 Anlagen plane, war eine politische Aussage, die aufgrund der nachfolgenden Tabelle bezweifelt werden kann.
Auch der Abstand zur Wohnbebauung mit 1000 Meter ist nicht allgemein verbindlich und beträgt bei vielen Planungsregionen nur 800 Meter.
Bei gemischten Bauflächen oder Wohnnutzungen im Außenbereich kann dieser Wert bis auf 550 Meter sinken.
Die Bevölkerung auf dem Land wird somit schlechter behandelt als die in größeren Gemeinden oder Städten!
Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist für Bayern ein Flächenbeitragswert bis zum 31. Dezember 2027 von 1,1 % der Landesfläche
und bis zum 31. Dezember 2032 von 1,8 % der Landesfläche zu leisten. Bei einer Fläche von 70.550 km² [7] sind dies 1.269,9 km²
oder 126.990 ha (Hektar). Bei einem Raumbedarf für ein einzelnes Windrad von 10-25 ha wären damit 5.000 Windenergieanlagen problemlos realisierbar.
Wer glaubt, dass solche Ideen bei den Windkraftbefürwortern nicht existieren, wird in den nächsten Jahren schockiert aufwachen,
wenn die JETZT geplanten Vorranggebiete nach und nach mit 300m hohen Windrädern bestückt werden.
In Bayern gibt es 18 Planungsregionen [9][5], die für die Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetz verantwortlich sind.
Die Dokumente, die man auf den Webseiten der Planungsverbände findet, unterscheiden sich stark voneinander. Manche Daten z.B. Bestandsdaten
werden bestenfalls oberflächlich beschrieben und eine systematische Darstellung der aktuellen Planung gestaltet sich schwierig.
Die Angaben zur Anzahl der Vorranggebiete (VRG), die Größe der ausgewiesenen Fläche und der erreichte Flächenbeitragswert lassen sich jedoch in offiziellen Dokumenten finden.
Hier eine Übersicht:
Was fällt auf?
Bereits jetzt wurden rund 1.500 Vorranggebiete ausgewiesen. Die Anzahl möglicher Windenergieanlagen pro Vorranggebiet beträgt typischerweise
zwischen 3 und 8 Anlagen. Es werden also viel mehr Anlagen gebaut werden, als uns die Politik weismachen will.
Weiterhin zeichnet es sich ab, dass Nordbayern mehr Flächen ausweist, da der Süden nicht genügend geeignete Flächen haben soll.
Richtig ist, dass in den Umweltunterlagen die Windhöffigkeit der südlichen Planungsgebiete mit noch schlechteren Werten angegeben wird als in anderen Teilen des Landes.
Erschreckend ist, wie wenig Rücksicht auf Landschaftsschutzgebiete genommen wird und wie sehr der Erholungswert des Bayerischen Waldes und des Voralpengebietes leiden wird.
Mit der sogenannten Energiewende zerstören wir unsere Landschaft und Natur ohne einen Vorteil zu erzielen!
Was kann man dagegen tun? Das Wichtigste ist, sich und andere Bürger über die Nachteile und Probleme der Energiewende zu informieren.
Dafür gibt es die verschiedensten Quellen (siehe
Literatur
und
Vorträge und Videos).
Werden Sie aktiv und engagieren Sie sich in Bürgerinitiativen.
Schreiben Sie Briefe an Ihre lokalen Politiker und machen Eingaben bei den Planungsbehörden.
Doch erwarten Sie nicht zuviel. Wer schon mal persönlich erlebt hat, wie rigoros 1000 - 2000 Einwendungen [6] vom Tisch gefegt wurden, glaubt nicht
mehr an die Berücksichtigung von sachlichen Argumenten bzw. eine Rücksichtnahme auf das Wohl der Bürger.
Aktuell bleibt die Option bei den nächsten Wahlen ein Zeichen des Protestes (vergleichbar siehe [10]) zu setzen und eine Partei oder einen Politiker zu wählen, die/der diesen Irrsinn ablehnt und andere Wege (siehe
Energiepolitik von England, Frankreich oder Polen) beschreiten will. Und davon gibt es mehr als eine Partei und genug Alternativen.
Rechtzeitig zur Kommunalwahl gab es ein Wahlgeschenk für die bayerischen Bürger, die im Süden des Landes wohnen.
Die einheitliche Vorgabe von 1,8 % für jedes Planungsgebiet gibt es nicht mehr [11], [12].
Laut Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger soll dies auch zur "Reduzierung der Spannungen vor Ort" dienen.
Das ist mehr als zweifelhaft, denn in den Teilen Bayerns, die eine größere Fläche ausweisen sollen, wird der Unmut über diese Entscheidung wachsen.
Das so eine Überlegung im Raum steht, hat bereits Landrat Kalb (Landkreis Bamberg) schon vor Jahren geäußert.
Als Hoffnungsschimmer kann die Formulierung "Die darin enthaltenen Teilflächenziele (TFZ) für die 18 Regionen zwischen 1,3 % und 2,1 % sind als unverbindliche Orientierungswerte und damit als empfohlene Mindestwerte bis zur endgültigen Festschreibung im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zu sehen." dienen.
Wer aber glaubt noch politischen Versprechungen? Und so sieht es aus:
Als Basis für die Änderung der regionalen Teilflächenziele dient die Potenzialanalyse des Ökoenergie-Instituts Bayern (ÖIB) im Landesamt für Umwelt.
Dabei spielt die Windhöffigkeit eine wichtige Rolle. Sie ist von den geologischen Gegebenheiten abhängig. Hier eine Übersicht [13] des "Energieatlas Bayern":
© www.energieatlas.bayern.de
Als Auswahlkriterium für die Planungsregionen gilt eine Windgeschwindigkeit von 4,8 m/s und eine Standortgüte von 50%.
Und diese Forderung wird in fast ganz Bayern erfüllt (Ausnahme: bayerisches Voralpenland).
Somit ist es nicht verwunderlich, das fast alle Planungsregionen das bisherige Ziel von 1,8 % erfüllt haben.
Analysiert man die Umweltberichte jeder Planungsregion ist das eindeutig belegbar.
Bei vielen Planungsverbänden war die Windgeschwindigkeit aber nicht wesentlich, denn die Angaben dafür waren teilweise sehr ungenau (Bereich des Durchschnittswertes größer als 1 m/s, Regelfall: 0,6 - 0,9 m/s).
Auffällig ist auch die hohe Anzahl von kleinen Vorranggebieten, die nicht an größeren Gebieten dazugefügt wurden.
Das ursprüngliche Ziel die bayerische Landschaft nicht zu verspargelt, hat man offensichtlich vergessen.
Hier eine Übersicht von 1216 VRGs, die ausgewertet werden konnten:
| Flächengröße |
Anzahl der Flächen |
| 0 - 10 ha |
98 |
| 10 - 20 ha |
147 |
| 20 - 40 ha |
219 |
| 40 - 70 ha |
217 |
| 70 - 100 ha |
131 |
| 100 - 200 ha |
239 |
| 200 - 300 ha |
79 |
| 300 - 500 ha |
53 |
| 500 - 1000 ha |
25 |
| 1000 - 10000 ha |
8 |
Fazit
Für die Bürger, die von den Planungen eines Vorranggebietes betroffen sind, spielt es keine Rolle ob die Planungsregion 1,3% oder 2,1% ausweisen muss.
Es bleibt eine Belastung für die Menschen in vielerlei Hinsicht!
Die bayerische bzw. deutsche Staatsregierung bewirken eine Zerstörung von Landschaft und Natur.
Und das für eine Technologie, die keine Versorgungssicherheit bietet und uns von der Laune des Wetters abhängig macht.
Reiner Pracht
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Status 11.04.2026:
Die Daten aller Planungsregionen wurden aktualisiert (mit Angabe der Windgeschwindigkeit)
Ausnahme: Planungsregion 8 - Region West-Mittelfranken, da die Daten des Umweltberichtes nicht verfügbar sind
Besonderheit: Planungsregion 15 - Donau-Iller, da hier wegen dem Nachbar-Bundesland die Windleistungsdichte angegeben wird.
Der Großteil der existierenden 1164 bayerischen Windenergieanlagen fehlt auf der Karte, da sie nicht Bestandteil der offiziellen Tekturkarten sind
NEU: Legende (siehe Infobutton an der linken Seite)
Erweiterung der Analyse und Bewertung